Hafenordnung des WSV Fresena Hinte e.V.

 

1.      Die Benutzung des Hafens und allen Anlagen des Vereins ist ausschließlich Sportfahrzeugen gestattet.

2.      Alle Benutzer sind der Hafenordnung, der Gebührenordnung sowie den Sicherheitsregeln des Vereins unterworfen. Für alle Fahrzeuge, die nicht zum Verein gehören, besteht grundsätzlich Meldepflicht.

3.      Unnötiger Lärm, insbesondere Motorenlärm und laute Musik, sind zu vermeiden.

4.      Hunde sind an der Leine zu führen.

5.      Jegliches Verschmutzen des Wassers oder des Bodens ist unbedingt zu vermeiden. Äußerste Vorsicht ist geboten im Umgang mit Treibstoff, Öl oder ölhaltigen Rückständen.

6.      Jeder Nutzer der Anlage hat für ein ordentliches Erscheinungsbild zu sorgen. Jeglicher Unrat, Müll, Abfallstoffe aus Bootspflege bzw. Instandsetzung usw. sind privat zu entsorgen. Eine Lagerung in den Hallen oder im Freien ist zu unterlassen.

7.      Feuer, offenes Licht, Schweiß-oder Flexarbeiten sowie alles, was zum Entstehen eines Brandes, einer Explosion, Beschädigung von Booten und der gleichen führen könnte, sind verboten. Beabsichtigte Arbeiten sind mit dem Hafenmeister abzusprechen.

8.      Während des Aufenthalts im Hafen dürfen keine Fäkalien ins Wasser gelangen.

9.      Allen Anordnungen des Vorstands bzw. seines Beauftragten sind zu befolgen.

10.  Evtl. Beschwerden sind an den Vorstand des WSV Fresena zu richten.

11.  Die Nutzung der Anlage des WSV Fresena erfolgt auf eigene Gefahr. Der Verein haftet nicht bei Verlust, Beschädigung oder Unfall.

12.  Für die Beschädigung der Anlage sowie Verschmutzungen werden die Verursacher herangezogen.

13.  Mit der Unterzeichnung des Aufnahmeantrags bzw. der Nutzung des Geländes erkennt der Nutzer die vorstehenden Richtlinien an.

14.  Diese Hafenordnung gilt bis auf weiteres.

 

Hinte, November 2014                                                                                               Der Vorstand

Hafenordnung des WSV Fresena 2014.pdf
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letzte Änderung am:

07.04.2024

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